Unterschied KfW 40-Haus zu KfW 40 plus

Energieeffizient bauen mit KfW 40 oder KfW 40 plus als Fertighaus oder Holzhaus . Beide von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geförderten Energiestandards erzielen durch verbesserte Dämmwerte der Gebäudehülle und modernster Anlagentechnik eine erhebliche und dauerhafte Energieeinsparung.

KfW 40 Plus Anforderungen

Das KfW 40 Plus-Haus unterliegt gegenüber dem KfW 40 Haus weiteren Anforderungen und Verbesserungen, so dass daraus ein Plus-Energie-Haus wird. Das Plus-Paket beinhaltet folgende Merkmale:

  • einer stromerzeugenden Anlage, die auf erneuerbaren Energien basiert
  • einem Stromspeicher in Form eines stationären Batteriespeichersystems
  • einer speziellen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • einem Benutzer-Interface, das Stromerzeugung und Stromverbrauch dokumentiert und visualisiert
KfW 40 plus
Nullheizenergiehaus bauen als Sonnenhaus – Kinskofer Holzhaus

Durch den Einsatz erneuerbarer Energien in Form einer Photovoltaikanlage besteht die Möglichkeit durch ein stationäres Batterspeichersystem den Ökostrom zu speichern und zeitversetzt zu nutzen. Die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und die steuerbaren Wärmepumpen sorgen in erster Linie für gute und gesunde Raumluft. Nebenbei werden Energiekosten eingespart und zudem Emissionen verringert.

KfW 40 plus-Haus mit höchster Förderung

Für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses gewährt das KfW-Programm 153 (energieeffizent Bauen):

  • 100.000 Euro Förderdarlehen für ein Einfamilienhaus
  • 200.000 Euro Förderdarlehen für ein Haus mit Einliegerwohnung
  • Ca. 1 % Zinsvorteil (ausgehend vom Stand 01/2016)
  • 15 % Tilgungszuschuss, das bedeutet:
    15.000 Euro für ein Einfamilienhaus oder
    30.000 Euro für ein Haus mit Einliegerwohnung

Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung der Errichtung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern mit niedrigem Energieverbrauch und Kohlendioxid-Ausstoß. Es trägt dazu bei, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand, bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Bau- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.

  • Zinssatz wird wahlweise in den ersten 10 oder 20 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.
  • Bei Nachweis des Neubaus zum KfW-Effizienzhaus wird zusätzlich ein Teil der Darlehensschuld (Tilgungszuschuss) erlassen.

Wer kann Anträge zur KfW-Förderung stellen?

  • Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an neu errichteten, selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen
  • Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen

Für die Antragstellung ist ein sachverständiger Energieberater (im Folgenden: Sachverständiger) für Förderprogramme der KfW aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (im Folgenden: Expertenliste) unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.

 

lebt in Stuttgart und betreibt als unabhängiger Holzhaus-Experte aus Leidenschaft verschiedene Blogs und das Portal holzbauwelt.de. Er informiert über Trends im Wohnungs- und Gewerbebau mit dem Baustoff Holz für Bauherren, Investoren, Planer im modernen Holzbau. E-Mail senden