Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Mitte Mai einen „Arbeitsplan Energieeffizienz“ vorgelegt. Dieser definiert wichtige Schritte und Maßnahmen der Bundesregierung, wie sich mehr Energie einsparen lasse und die Energieeffizienz erhöht werden könne.
Laut der zugehörigen Pressemitteilung des Ministeriums seien Energieeinsparungen angesichts des völkerrechtswidrigen Krieges, den Russland gegen die Ukraine führe, dringlicher denn je. Der Arbeitsplan Energieeffizienz enthalte daher einen klaren Maßnahmenkatalog, darunter finanzielle Anreize, gezielte Förderung und Anpassungen des regulatorischen Rahmens. Die einzelnen Maßnahmen und Instrumente seien demnach mit Zeitplänen unterlegt.
Förderung und Anreize sind ein wesentlicher Schlüssel für mehr Energieeffizienz. Dazu muss aber das Richtige gefördert werden, das Falsche dagegen nicht mehr. In den vergangenen Jahren wurde zum Beispiel noch der Einbau von Gasheizungen gefördert. Dieser Anachronismus wird mit der BEG-Reform jetzt beendet, teils wurde dies schon umgesetzt (so bei der Förderung Effizienzhausstandard EH 40).
Ähnliche Fehlanreize gab es insgesamt bei der Neubauförderung: Hier wurde zu lange mit hohen Summen ein Gebäudestandard gefördert, der sich längst am Markt durchgesetzt hat, nämlich der KfW-Effizienzhausstandard 55 (EH 55). Dafür flossen 2021 ca. 6 Milliarden Euro Steuergelder, was rund einem Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel entspricht. Auch diese Fehlanreize werden beendet. Es gilt, die Steuergelder gezielter dort einzusetzen, wo der Klimaschutzeffekt am höchsten ist.
Wichtig ist es daher jetzt, die Förderangebote für Haushalte und Unternehmen, insbesondere die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), neu auszurichten. So wird der Hauptschwerpunkt der Gebäudeförderung über die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf der Sanierung bestehender Häuser und Wohnungen liegen.
Die Sanierungsförderung hat einen besonders hohen Klimaschutzeffekt und hilft, Geld zu sparen. Gerade alte Fenster, alte Außentüren oder alte Heizungsanlagen sind Energiefresser – und damit Kostenfaktoren. Von der Sanierungsförderung können zudem die allermeisten Wohngebäude profitieren. Das Interesse an ihr hat in diesem Jahr angesichts der hohen fossilen Energiepreise deutlich zugenommen. So hat sich die Nachfrage im ersten Quartal dieses Jahres beim BAFA im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nahezu verdoppelt (auf ca. 121 000). Diese Dynamik gilt es zu nutzen und zu unterstützen.
Die Neubauförderung im Rahmen des BEG wird zudem an klaren Klimaschutzkriterien ausgerichtet. Erste Zwischenschritte sind bereits gegangen. So greift aktuell die zweite Stufe der Neubauförderung – die sogenannte Förderung Effizienzhausstandard 40 Nachhaltigkeit (EH40-NH), die eine Förderung an das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) knüpft.
Ab Januar 2023 folgt dann ein für Neubauten neues Programm „Klimafreundliches Bauen“, das zusammen mit dem Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erarbeitet wird. Künftig soll es über eine Reform des BEG zudem verstärkte Anreize für den Wechsel von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare geben (also etwa weg von der Gasheizung hin zur Wärmepumpe) sowie niedrigschwellige Angebote (etwa für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen).
Um die Energieeffizienz im Gebäudebestand weiter zu erhöhen, sollen besonders die energetisch schlechtesten Gebäude adressiert werden, da dort das Einsparpotenzial für Energie und Treibhausgasemissionen am größten ist. Die entsprechenden Anpassungen werden mit der BEG-Reform bis zum Sommer umgesetzt.
Programme für Klimaschutzverträge (sog. Carbon Contracts for Difference) gestartet. Klimaschutzverträge sollen die Markteinführung klimafreundlicher Prozesse vor allem in den Grundstoffindustrien ermöglichen, indem Risiken vermindert und Betriebskostendifferenzen zwischen herkömmlichen und klimafreundlichen Verfahren ausgeglichen werden. Bis zum Sommer erarbeitet das BMWK eine Förderrichtlinie, die der Europäischen Kommission anschließend zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Klimaschutzverträge sollen dann noch in diesem Jahr als Förderinstrument eingeführt werden. Den kompletten Arbeitsplan Energieeffizienz gibt es hier zum Download.
Ab nächstem Jahr wird der gesetzliche Mindesteffizienzstandard im Neubau angehoben, und zwar auf die Effizienzklasse EH 55.
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Standard noch mal auf EH 40 erhöht. Hierdurch wird der Wärme- und damit der Gasbedarf im Neubau erheblich reduziert. Eine entsprechende Formulierungshilfe für die Novelle des Gebäudeenergiegesetztes wurde in gemeinsamer Federführung vom Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium erarbeitet und am 11. Mai 2022 im Kabinett verabschiedet.
Ziel ist, dass Heizungen sehr rasch noch stärker auf Basis erneuerbarer Energien laufen. Deshalb gilt ab 2024, dass bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung, mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien zu nutzen sind. Das ist in den allermeisten Fällen durch den Einbau einer Wärmepumpe, von Solarthermie oder Holzpellets möglich. Damit wird der Abschied von der Gasheizung vorangetrieben. Die hierfür notwendige Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll im zweiten Halbjahr vorgelegt werden.
Solardächer sollen zum Standard werden, um die Stromerzeugung aus Sonne schnell zu erhöhen. Dies macht uns unabhängiger von Energieimporten und senkt angesichts der aktuell sehr hohen Börsenstrompreise die Stromkosten für alle. Die große Novelle des EEG führt bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Einspeisevergütungen bei Dachanlagen. Auch hier muss eine gesetzliche Verankerung im Gebäudeenergiegesetz erfolgen; das ist für das zweite Halbjahr geplant.
Quelle: Arbeitsplan Energieeffizienz, Bundeswirtschaftsministerium.