Bis zum Jahr 2030 sollen nach dem Willen des Parlaments erneuerbare Energien deutlich mehr genutzt und der Energieverbrauch stark reduziert werden. Mitte September 2022 stimmten die Abgeordneten dafür, den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 45 % zu erhöhen. Dies sieht die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor – ein Ziel, das auch von der Europäischen Kommission im Rahmen ihres „RepowerEU“-Pakets unterstützt wird.
Insbesondere wurden folgende Punkte von der EU in Brüssel verabschiedet:
In den Rechtsvorschriften werden auch Unterziele für Branchen wie Verkehr, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte festgelegt. Im Verkehrssektor soll der Einsatz erneuerbarer Energien zu einer 16-prozentigen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen, und zwar durch einen höheren Anteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen und eine ehrgeizigere Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs wie Wasserstoff. Die Industrie sollte ihre Nutzung erneuerbarer Energien um 1,9 Prozentpunkte pro Jahr steigern, die Fernwärmenetze um 2,3 Punkte.
Jeder Mitgliedsstaat muss zwei grenzüberschreitende Projekte zum Ausbau von Ökostrom entwickeln. Mitgliedstaaten mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100 TWh müssen bis 2030 ein drittes Projekt entwickeln. Die Abgeordneten nahmen auch Änderungsanträge an, die eine schrittweise Senkung des Anteils von Primärholz als erneuerbare Energie fordern.
In einer weiteren Abstimmung am Mittwoch sprachen sich die Abgeordneten für die Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie aus, die Ziele für Energieeinsparungen sowohl beim Primär- als auch beim Endenergieverbrauch in der EU festlegt.
Die Abgeordneten erhöhten das EU-Ziel für die Senkung des End- und Primärenergieverbrauchs, so dass die Mitgliedstaaten gemeinsam sicherstellen müssen, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 40 % und der Primärenergieverbrauch um 42,5 % im Vergleich zu den Prognosen von 2007 gesenkt wird. Dies entspricht 740 bzw. 960 Mio. t RÖE (Millionen Tonnen Rohöleinheiten) für den End- und Primärenergieverbrauch. Die Mitgliedstaaten sollten verbindliche nationale Beiträge zur Erreichung dieser Ziele festlegen.
Die Ziele sollen durch Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene in verschiedenen Sektoren – z. B. öffentliche Verwaltung, Gebäude, Unternehmen, Datenzentren – erreicht werden. Für den Baubereich bedeutet das, dass Gebäude klimafreundlich gebaut werden sollen und diese zu einem bestimmten Grad mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Sogenannte Plusenergiehäuser in Holzrahmenbauweise erfüllen diese Vorgabe am besten.