Das Gebäudenergiegesetz (GEG) beinhaltet umfangreiche Regelungen für den energetischen Standard von beheizten und klimatisierten Gebäuden. Diese betreffen sowohl Neubauten als auch Bestandsimmobilien. Hier sind die Regeln beschrieben für 2024 / 2025 für den Neubau.
Rückblick zum Thema Energieeinsparung von Gebäuden: In Deutschland trat am 1. Februar 2002 die erste Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Sie wurde zusammen mit dem Energieeinspargesetz und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zum jetzigen Gebäudeenergiegesetz zusammengeführt. Das Ziel der Bundesrepublik ist es, bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu erreichen.
Die Vorgaben des GEG beziehen sich größtenteils auf die Heizungstechnik und die Wärmedämmung, die Klimatechnik und Maßnahmen zur Hitzereduzierung.
Maßgeblich ist dabei der Energiehaushalt eines Gebäudes. Dafür werden neben den Werten für die Raumheizung und -kühlung auch der Stromverbrauch (zum Beispiel von Wärmepumpen), die Warmwassererzeugung und der Luftaustausch bewertet. Zur Berechnung der energetischen Standards gibt es mehrere Verfahren. Diese beziehen sich auf unterschiedlich definierte Energieformen:
Die Resultate daraus werden zur Klassifizierung des Gebäudes herangezogen.
Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll der Einsatz erneuerbarer Energien weiter gefördert werden. Seit dem 1. Januar 2024 müssen Heizungen in Neubauten, die in Neubaugebieten errichtet werden, zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dafür stehen verschiedene Technologien zur Verfügung:
Für alle Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt seit Januar 2024 genau wie für die Heizungserneuerung im Bestand: Das Gebäudeenergiegesetz wird an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt.
Das GEG beinhaltet umfangreiche Anforderungen an Neubauten bezüglich ihrer Energieeffizienz. Das heißt: Sie müssen den Standard eines eines Effizienzhauses 55 entsprechen. Bauwillige können selbst entscheiden, wie sie diesen Standard am besten erreichen.
Die wichtigsten Vorgaben dafür sind:
Ein bestimmter Anteil des Wärme- und Kältebedarfs im Gebäude muss durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Höhe des Anteils hängt vom Energieträger ab und beträgt aktuell beispielsweise für eine Wärmepumpe oder einen Holzpelletkessel 50 Prozent.
ACHTUNG: Obwohl (derzeit) das Effizienzhaus 55 laut GEG als energetischer Standard beim Neubau gilt, ist es nicht förderfähig!
Um eine Förderung für den klimafreundlichen Neubau zu erhalten, muss der Neubau mindestens dem KfW-Effizienzhaus-Standard 40 QNG entsprechen. Bauherren, Baufrauen und Baufamilien sollten sorgfältig überlegen, welchen KfW-Standard sie anstreben möchten. Was heute als Standard gilt, kann morgen bereits überholt sein. Ein Haus, das nach möglichst strengen energetischen Richtlinien gebaut wird, spart im Laufe der Zeit nicht nur Energie und Kosten, sondern hat in der Regel auch einen deutlich höheren Wiederverkaufswert im Vergleich zu energetisch weniger gut ausgestatteten Immobilien.