Gebäudeenergiegesetz – Auswirkungen auf Neubau und Erneuerbare Energie

Das Gebäudenergiegesetz (GEG) beinhaltet umfangreiche Regelungen für den energetischen Standard von beheizten und klimatisierten Gebäuden. Diese betreffen sowohl Neubauten als auch Bestandsimmobilien. Hier sind die Regeln beschrieben für 2024 / 2025 für den Neubau.

Rückblick zum Thema Energieeinsparung von Gebäuden: In Deutschland trat am 1. Februar 2002 die erste Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Sie wurde zusammen mit dem Energieeinspargesetz und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zum jetzigen Gebäudeenergiegesetz zusammengeführt. Das Ziel der Bundesrepublik ist es, bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu erreichen.

Welche Anforderungen stellt das Gebäudeenergiegesetz?

Die Vorgaben des GEG beziehen sich größtenteils auf die Heizungstechnik und die Wärmedämmung, die Klimatechnik und Maßnahmen zur Hitzereduzierung.

Maßgeblich ist dabei der Energiehaushalt eines Gebäudes. Dafür werden neben den Werten für die Raumheizung und -kühlung auch der Stromverbrauch (zum Beispiel von Wärmepumpen), die Warmwassererzeugung und der Luftaustausch bewertet. Zur Berechnung der energetischen Standards gibt es mehrere Verfahren. Diese beziehen sich auf unterschiedlich definierte Energieformen:

  • Primärenergie: Umfasst den gesamten Prozess der Energiebereitstellung, vom Abbau der Rohstoffe bis hin zur finalen Verwendung
  • Endenergie: Die Energie, die dem Gebäude von Außen zugeführt wird
  • Nutzenergie: Die tatsächlich im Gebäude verwendete Energie (zum Beispiel zur Erwärmung der Heizung)

Die Resultate daraus werden zur Klassifizierung des Gebäudes herangezogen.

Erneuerbare Energien werden im Neubau zur Pflicht

Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll der Einsatz erneuerbarer Energien weiter gefördert werden. Seit dem 1. Januar 2024 müssen Heizungen in Neubauten, die in Neubaugebieten errichtet werden, zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dafür stehen verschiedene Technologien zur Verfügung:

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen (zum Beispiel Pelletheizungen)
  • elektrische Wärmepumpe
  • Brennstoffzellenheizung
  • Wasserstofffähige Heizung
  • Innovative Heizungstechnik
  • Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
  • Gebäudenetzanschluss
  • Wärmenetzanschluss (Fernwärme))
  • Pelletheizung
Gebäudeenergiegesetz Neubau
Das Gebäudeenergiegesetz fordert beim Neubau ab 01.01.2024 mindestens 65 % erneuerbare Energie. Grafik: BMWK

Für alle Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt seit Januar 2024 genau wie für die Heizungserneuerung im Bestand: Das Gebäudeenergiegesetz wird an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt.

Neubauten und förderfähige KfW-Energiestandards

Das GEG beinhaltet umfangreiche Anforderungen an Neubauten bezüglich ihrer Energieeffizienz. Das heißt: Sie müssen den Standard eines eines Effizienzhauses 55 entsprechen. Bauwillige können selbst entscheiden, wie sie diesen Standard am besten erreichen.

Die wichtigsten Vorgaben dafür sind:

  • Der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung darf 55 Prozent des entsprechenden Referenzgebäudes nicht überschreiten (zuvor: 75 Prozent). Das Referenzgebäude entspricht einem KfW-Effizienzhaus 100.
  • Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle darf maximal das 1,0-fache des Wertes des Referenzgebäudes betragen.

Ein bestimmter Anteil des Wärme- und Kältebedarfs im Gebäude muss durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Höhe des Anteils hängt vom Energieträger ab und beträgt aktuell beispielsweise für eine Wärmepumpe oder einen Holzpelletkessel 50 Prozent.

ACHTUNG: Obwohl (derzeit) das Effizienzhaus 55 laut GEG als energetischer Standard beim Neubau gilt, ist es nicht förderfähig!

Um eine Förderung für den klimafreundlichen Neubau zu erhalten, muss der Neubau mindestens dem KfW-Effizienzhaus-Standard 40 QNG entsprechen. Bauherren, Baufrauen und Baufamilien sollten sorgfältig überlegen, welchen KfW-Standard sie anstreben möchten. Was heute als Standard gilt, kann morgen bereits überholt sein. Ein Haus, das nach möglichst strengen energetischen Richtlinien gebaut wird, spart im Laufe der Zeit nicht nur Energie und Kosten, sondern hat in der Regel auch einen deutlich höheren Wiederverkaufswert im Vergleich zu energetisch weniger gut ausgestatteten Immobilien.

lebt in Stuttgart und betreibt als unabhängiger Holzhaus-Experte aus Leidenschaft verschiedene Blogs und das Portal holzbauwelt.de. Er informiert über Trends im Wohnungs- und Gewerbebau mit dem Baustoff Holz für Bauherren, Investoren, Planer im modernen Holzbau. E-Mail senden