Einzelne Bundesländer haben schon eine Solarpflicht für Wohnhäuser – geht es nach der Ampel-Koalition, soll sie in Deutschland für Neubauten „die Regel werden“. Ob und in welcher Form, ist noch unklar. Baden-Württemberg ist Vorreiter und zeigt, wie es geht.
Die Ampel-Regierung hat eine bundesweite Solarpflicht im Koalitionsvertrag wie folgt festgelegt: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen unter anderem auf Privathäusern will die Bundesregierung abbauen.
Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach sind unter bestimmten Bedingungen jetzt schon Pflicht. Dies bedeutet für Hausbesitzer zusätzliche Kosten. Allerdings helfen die Behörden auch mit Förderprogrammen. Es ist empfehlenswert, Informationen zu den Förderprogrammen der verschiedenen Bundesländer oder der KfW einzuholen.
In Baden-Württemberg gilt für alle privaten Neubauten ab 1. Mai 2022 eine Photovoltaik-Pflicht für Eigentümer von neuen Wohngebäuden. Ab 1. Januar 2023 müssen die Eigentümer bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Solarstromanlage errichten. Was als „grundlegend“ gilt, wurde im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle in einer Änderungsverordnung definiert: „Grundlegende Dachsanierungen sind Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Gleiches gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen. Ausgenommen sind Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden.“
Wer künftig sein Dach grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten. Allerdings gibt es auch hier zahlreiche Ausnahmen. Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg finden Sie unter dem Link.
In Bayern gilt die Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude, deren Bauantrag oder vollständige Bauvorlagen ab dem 1. März 2023 bei der zuständigen Behörde eingehen. Ab dem 1. Juli 2023 wird diese Regelung auf alle sonstigen Nicht-Wohngebäude ausgeweitet. Hierunter fallen ab diesem Datum beispielsweise auch landwirtschaftliche Neubauten wie Maschinenhallen und Ställe. Bei einer umfassenden Dachsanierung greift die Vorschrift zudem ab dem 1. Januar 2025 auch für Bestandsgebäude.
In Hessen gilt die ab dem 01. Januar 2023 bestehende Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern betrifft Gewerbeneubauten mit mehr als 100 qm Nutzfläche und neu zu errichtende Überdachungen von gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen. Private Neubauten und kleinere Gewerbeneubauten sind also ausgenommen.
In Rheinland-Pfalz gilt sei 01.01.2023 bei Gewerbebauten mit einer Dachfläche von min. 100 m² eine Solarpflicht. Ebenfalls sieht das neue Solargesetz aus Rheinland-Pfalz vor, dass auf Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen zudem Photovoltaikanalgen installiert werden müssen. Es ist nicht vorgeschrieben, diese Anlagen über den Stellplätzen oder auf den Gewerbebauten zu installieren. Die Errichtung einer Photovoltaikanlage oder Solarthermieanlage auf Außenflächen im direkten Umfeld wird ebenfalls angerechnet. Die Photovoltaikanlage sollte min. 60 % der geeigneten Dachfläche bedecken.
In Niedersachsen gilt seit dem 01.01.2023 für alle Gewerbeimmobilien die Solarpflicht. Die Regelungen gelten für Gewerbeimmobilien, die eine Dachfläche von min. 50 m² aufweisen. Nach aktuellem Stand müssen auf min. 50 % der Dachfläche eine Photovoltaikanlage installiert werden. Ab dem 01.01.2025 wird diese Pflicht auf neuerrichtete Wohngebäude erweitert. Die genannte Regelung gilt als erfüllt, wenn eine Solarthermie in der gleichen Größenordnung installiert wurde. Seit den 01.01.2023 muss bei einer Errichtung von Wohngebäuden, die mindestens eine Dachfläche von 50 m² aufweisen, die Tragkonstruktion des Gebäudes so bemessen werden, dass auf allen Dachflächen Photovoltaikanlagen errichtet werden können.
Bei Errichtung eines offenen Parkplatzes oder Parkdecks mit mehr als 50 Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge ist über der für eine Solarnutzung geeigneten Einstellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Parkplätze, die unmittelbar entlang der Fahrbahnen öffentlicher Straßen angeordnet sind und die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Im Stadtstaat Hamburg müssen ab 2023 bei Neubauten PV-Anlagen errichtet werden. Ab 2025 gilt die PV-Pflicht dann auch bei einer Dacherneuerung von bestehenden Gebäuden. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von neuen Gebäuden mit Baubeginn nach dem 1. Januar 2023 und alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden, bei denen mit der vollständigen Erneuerung der Dachhaut nach dem 1. Januar 2025 begonnen wird. Dazu zählen Wohn- sowie Nichtwohngebäude. Weitere Infos zur Solarpflicht in Hamburg.
In Berlin gilt seit dem 01.01.2023 die Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen. Demnach müssen bei Neubauten min. 30 % der Bruttodachfläche und bei Bestandsgebäuden min. 30 % der Nettodachfläche mit Photovoltaik belegt werden. Bei Wohngebäuden aus dem Bestand muss bei max. 2 Wohneinheiten (WE) eine Leistung von 2 kWp nicht überschritten werden. Für Wohngebäude mit min. 3 WE und max. 5 WE ist eine Leistung von 3 kWp festgesetzt. Eine Leistung von 6 kWp ist bei Wohngebäuden mit min. 6 WE und max. 10 WE vorgeschrieben. Sollte die Nutzfläche eines Gebäudes kleiner als 50 m² sein, so gilt die Solarpflicht nicht. Quelle: Solargesetz Berlin
In Bremen ist ein Gesetzentwurf in Vorbereitung, der voraussichtlich im Lauf des Jahres 2023 rechtskräftig wird. In Nordrhein-Westfalen soll die Solarpflicht für private Neubauten ab 2025 eingeführt werden. Brandenburg plant die Einführung einer Solardachpflicht für gewerbliche und öffentliche Gebäude ab 2024, hat diese aber noch nicht final durchgesetzt. Lediglich Sachsen-Anhalt, Thüringen, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern haben bisher keine Solardachpflicht beschlossen.
Die Solarpflicht bedeutet eine nicht geringe Investition. Für Module mit circa 20 Quadratmetern sind mindestens rund 7000 Euro notwendig. Bei größeren Flächen oder leistungsstärkeren Modulen steigt der Preis schnell auf das Doppelte an.
Baden-Württemberg hilft Hausbesitzern mit einem zinsgünstigen Kredit über mindestens 5000 Euro, zusätzlich gibt es 1500 Euro direkten Zuschuss, wenn neben der PV-Anlage auch noch ein Elektroauto und eine Ladestation angeschafft werden. Letzteres Förderprogramm reicht aber nur für 4000 Anträge. Damit ist das Bundesland allein auf weiter Flur. Lediglich Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fördern noch Dinge wie den Kauf von Stromspeichern oder kleine Balkon-Anlagen, aber nicht die Abdeckung eines Daches mit einer Photovoltaikanlage.
Für die Solarpflicht gibt es jedoch auch Vergünstigungen. So wurde die Mehrwertsteuer für die Anschaffung von Solaranlagen und Batteriespeichern Anfang des Jahres auf null Prozent gesenkt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zudem Kredite mit rund vier Prozent Zinsen für die Anschaffung und den Einbau von Photovoltaikanlagen. Zudem rechnet sich die Anlage über ihre Laufzeit. Entweder durch Nutzung des Eigenstroms für sich selbst, was je nach Art der Anlage und ihrer Nutzung mehrere Hundert Euro im Jahr sparen kann, oder durch Einspeisung ins Netz. Dafür zahlt der Staat zwischen 6,2 bis 13 Cent pro Kilowattstunde (KWh). Bei 10.000 KWh, die kleinere Anlagen pro Jahr maximal liefern können, wären das immerhin zwischen 620 bis 1300 Euro. Eine Anlage würde sich so nach rund zehn Jahren amortisieren.
Tipp: Es ist empfehlenswert, Informationen zu den Förderprogrammen der verschiedenen Bundesländer oder der KfW einzuholen. Beim Haus-Neubau empfehlen wir die Haus-Anbieter von klimafreundlichen Plus-Energie-Häusern in Holzfertigbauweise.