Stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaikanlagen werden seit 01.03.2016 neu gefördert. Durch Solarstromspeicher können Betreiber von Solarstrom-Anlagen den Anteil des selbst verbrauchten, eigenerzeugten Solarstroms mehr als verdoppeln.
Solarstromspeicher werden zur unverzichtbaren Größe für den Erfolg der voranschreitenden Energiewende. Das „dynamische Duo“ Photovoltaik + Speicher kann Verbraucher unabhängig machen von steigenden Strompreisen. Desweiteren kann es zur Netzstabilität und zum Klimaschutz beitragen. Damit wird die Eigenversorgung mit sauberem Strom auf ein ganz neues Level gehoben.
Der Umstieg auf erneuerbare Energien wird durch die Förderung für alle Bürger günstiger. Die Batteriespeichersysteme sind netzdienlich und jeder geförderte Speicher reduziert den Netzausbau.
Weitere Informationen zum Programm 275 erhalten Sie unter „www.kfw.de/batteriespeicher“.
Antragszeitraum | Anteil förderfähiger Kosten |
1.3.2016 bis 30.6.2016 | 25 Prozent |
1.7.2016 bis 31.12.2016 | 22 Prozent |
1.1.2017 bis 30.6.2017 | 19 Prozent |
1.7.2017 bis 31.12.2017 | 16 Prozent |
1.1.2018 bis 30.6.2018 | 13 Prozent |
1.7.2018 bis 31.12.2018 | 10 Prozent |
Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Vorgängerprogramm sind u. a.:
Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, dass die Hersteller technologie- und produktionsbedingte Kostensenkungen an die Kunden weiter geben.
Dr. Ingrid Hengster, Mitglied des Vorstands der KfW, sagte: „Die im Mai 2013 begonnene Förderung von Batteriespeichersystemen hat einen wichtigen Anstoß zur Entwicklung der Technologie und des Marktes gegeben. Die Fortschritte sind beachtlich, aber noch brauchen wir gezielte und wohl dosierte Förderimpulse auf dem Weg zu einem sich selbsttragenden und wettbewerbsfähigen Markt, der ohne Zuschüsse auskommt. Wir sind davon überzeugt, dass dieser sich bis Ende 2018 entfalten kann.“