Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, dass Gebäude nur als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden dürfen. Das GEG ist ein Instrument für den Klimaschutz und zum Energiesparen. Niedrigstenergiegebäude müssen also eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz beim Neubau aufweisen.
Entscheidend ist, dass die zu bauenden Niedrigstenergiegebäude einen sehr geringen Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung aufweisen. Der Gesamtenergiebedarf muss außerdem zu einem wesentlichen Anteil mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Gut gedämmte Holzfertighäuser mit erneuerbarer Energie für den Strom- und Wärmebedarf erfüllen den Baustandard für ein Niedrigstenergiegebäude am einfachsten.
Erneuerbare Energien, häufig auch als regenerative oder alternative Energien bezeichnet, sind Energieträger, die nahezu unendlich verfügbar sind oder sich in vergleichsweise kurzer Zeit erneuern. Im Gegensatz dazu gibt es die fossilen Energieträger, wie Erdöl, Erdgas oder Kohle, die nicht erneuerbar sind und die Klimabilanz belasten. Damit ist die Verwendung regenerativer Energien sowohl ein Weg, der zunehmenden Verknappung der fossilen Energien zu begegnen, als auch eine Alternative zur Atomenergie und der klimaschädlichen Verbrennung von Kohle.
Das GEG ist die rechtliche Grundlage zur Erlangung der Energieeffizienz von Gebäuden. Allerdings wurden die Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV 2016) lediglich übernommen ohne auf die vielfältigen Forderungen nach einem verstärkten Klimaschutz beim Hausneubau einzugehen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zum Beispiel bemängelt, dass die Anforderungen des GEG nicht ausreichen, um bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Dafür sei es nötig, dass der gesamte Gebäudebestand nach Sanierungen durchschnittlich einem KfW-Effizienzhaus 55 entspricht. Der Primärenergiebedarf dürfte also nur 55 Prozent der Anforderungen des GEG betragen. Neubauten müssten laut DUH sogar mindestens den Standard für ein KfW Effizienzhaus 40 erfüllen.
Das KfW-Programm 153 Energieeffizient Bauen unterstützt Sie beim Ersterwerb oder Neubau eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 plus. Beim Neubau sind die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung förderfähig. Beim Kauf wird der Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) gefördert. Der Kredit übernimmt 100 Prozent der Baukosten, jedoch maximal bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Bei Nachweis des erreichten Effizienzhaus-Niveaus wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt. Beim Effizienzhaus 40 Plus beträgt dieser 25 Prozent der Darlehenssumme (also maximal bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit). Für ein Effizienzhaus 40 sind es 20 Prozent (bis zu 24.000 Euro pro Wohneinheit). Und für ein Effizienzhaus 55 beträgt der Tilgungszuschuss 15 Prozent (bis zu 18.000 Euro pro Wohneinheit). Das Programm 153 unterstützt Sie auch bei der Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu einem Wohngebäude. Eine Übersicht der Hersteller für energieeffiziente Holzfertighäuser gibt es auf dem Ratgeber-Portal Holzbauwelt.de.