Solarpflicht für Neubau in Baden-Württemberg

Eine Solarpflicht besteht in BadenWürttemberg bereits für Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel für Schulen und Gewerbebauten vom 1. Januar 2022 an, die gesetzlich festgeschrieben ist. Diese Pflicht soll nun generell für den Neubau von Wohngebäuden gelten, und zwar schon vom 1. Mai 2022 an – und später dann auch bei grundlegenden Dachsanierungen von Altbauten.

Baden-Württemberg hat mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes, das in vielen Fällen auch in der Sanierung von Gebäuden den Umstieg auf erneuerbare Energien vorschreibt, seit vielen Jahren eine Sonderrolle in der Bundesrepublik. Der Südweststaat ist nach wie vor das einzige Bundesland, das mit diesem Instrument die Sanierungsquote voranbringen will.

Nutzung solarer Energiegewinnung über Dächer wird zur Pflicht

Für angehende Baufamilien, Baufrauen und Bauherren, die sich bereits heute mit der Planung ihres künftigen Eigenheimes in Baden-Württemberg beschäftigen, ist diese eine wichtige Information. Die CO2-neutrale Stromproduktion rückt daher verstärkt in den Fokus, für die brachliegende Potenziale genutzt werden sollen. Allein beim Neubau von Wohngebäuden erhofft sich die Regierung eine zusätzliche Leistung von 70 bis 140 Megawatt pro Jahr. Die Neuregelung umfasst daher Fotovoltaik-, aber auch solarthermische Anlagen für Warmwasser und Heizung.

Solarpflicht Baden-Württemberg
Beim Neubau für Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern gilt ab 01. Mai 2022 die Solarpflicht in Baden-Württemberg. Foto: stock.adobe.com

Zeitplan für die Solarpflicht beim Neubau in Baden-Württemberg

  • Ab Januar 2022 gilt die Solarpflicht für „Nichtwohngebäude“, also etwa Gewerbebauten oder Schulen. Außerdem für Parkplätze ab 35 Stellplätzen, um mehr Lademöglichkeiten für Elektromobilität zu schaffen.
  • Ab 1. Mai 2022 soll sie auch für den Neubau von Wohngebäuden gelten. Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren im Stuttgarter Landtag, im Herbst 2021 soll das Gesetz verabschiedet werden.
  • Ab Januar 2023 gilt sie für Dachsanierungen von Bestandsbauten.

Mit dem Klimaschutzgesetz, das die neue baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker vorgelegt hat, geht das Land weiter voran und weitet die Pflicht zur Nutzung solarer Energiegewinnung über Dächer aus. Diese gibt es bislang in einigen Kommunen, nicht nur in Baden-Württemberg, aber nicht landesweit (siehe auch GEB 6/2021). Mit der Solarpflicht im Ländle ist zudem ausdrücklich nicht nur Photovoltaik, sondern auch der Einsatz von Solarthermie gemeint. Sie soll zunächst für alle Neubauten, später auch bei größeren Dachsanierungen kommen.

Damit setzt die Ministerin einen Teil des Koalitionsvertrags der grün-schwarzen Koalition um. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien will sie insgesamt bei Wind und Photovoltaik deutlich schneller vorankommen, hält aber einen starken Fokus auf den Gebäudebereich für wichtig: „Im Gebäudesektor muss sich dringend etwas tun. Da ist die Fotovoltaik-Pflicht für Dächer nur ein Schritt, aber ein wichtiger, der besonders prominent ist und jetzt sehr schnell kommen wird.“

Anmerkung: Hersteller und Anbieter von Plusenergiehäuser erfüllen bereits heute diese Anforderungen zur kommenden Solarpflicht beim Hausbau in Baden-Württemberg.

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